Ratgeber

Bewerbungsfoto: Pflicht, Größe und Kosten

Auf dieser Seite
  1. Ist ein Bewerbungsfoto Pflicht?
  2. Größe, Format und Platzierung
  3. Was ein gutes Bewerbungsfoto ausmacht
  4. Beim Fotografen: Ablauf, Kosten und Nutzungsrechte
  5. Handyfoto und KI-Foto
  6. Bewerbungsfoto, Passfoto und LinkedIn-Foto
  7. Datei, PDF und ATS
  8. Wann du besser ohne Foto bewirbst
  9. Österreich und Schweiz: gleiche Praxis, andere Rechtsgrundlage
  10. Was das AGG kann — und was nicht
  11. Was nach der Absage mit dem Foto passiert
  12. So macht es JACVault

Kurz gesagt: Ein Bewerbungsfoto ist in Deutschland rechtlich freiwillig — das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Arbeitgebern sogar, eins zu verlangen. Praktisch ist es aber weiterhin üblich und wird oft erwartet, gerade in kleineren Betrieben. Standard sind 4,5 × 6 cm im Hochformat, oben rechts im Lebenslauf oder auf dem Deckblatt. Die großen Portale nennen dafür 50 bis 150 Euro. Ein professionelles Foto ist die Konvention; ein schlechtes schadet mehr als gar keins.

Das Bewerbungsfoto ist eine der wenigen Stellen im deutschen Lebenslauf, an denen Pflicht und Praxis auseinanderfallen. Rechtlich brauchst du keins — kulturell wird es in vielen Branchen weiterhin erwartet. Diese Seite erklärt beides: was gilt und was üblich ist, wie das Foto aussehen soll, was es kostet, welche Rechte du daran hast — und wann eine Bewerbung ohne Foto die klügere Entscheidung ist.

Ist ein Bewerbungsfoto Pflicht?

Nein. Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 darf ein Arbeitgeber ein Bewerbungsfoto nicht verlangen. Das Gesetz soll Benachteiligungen wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verhindern — und ein Foto liefert genau solche Hinweise, ohne etwas über die Eignung zu sagen. Wenn du kein Foto mitschickst, darf das kein Ausschlusskriterium sein. Beilegen darfst du eins trotzdem: Die Entscheidung liegt bei dir.

In der Praxis ist das Foto in Deutschland weiterhin üblich. Besonders in kleinen Betrieben und Familienunternehmen, wo der persönliche Eindruck zählt, gehört es für viele Personalverantwortliche selbstverständlich dazu. Was sich seit dem AGG geändert hat, ist die Sprache der Stellenanzeigen: Ausdrücklich gefordert wird ein Foto kaum noch, weil eine Ausschreibung nicht gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen darf. Erwartet wird es trotzdem — nur eben leiser.

Wie viele Unternehmen ein Foto tatsächlich erwarten, lässt sich nicht seriös beziffern. Dazu kursieren konkrete Prozentzahlen, aber wir haben keine gefunden, die auf einer nachvollziehbaren Erhebung beruht — die meisten stammen von Anbietern von Bewerbungsfotos. Belastbar ist nur die qualitative Aussage: Die Konvention hält sich, am deutlichsten im Mittelstand.

Diese leise Erwartung lässt sich lesen. Formulierungen wie „vollständige Bewerbungsunterlagen“, „aussagekräftige Bewerbung“ oder „die üblichen Unterlagen“ deuten darauf hin, dass ein Foto gern gesehen ist. Umgekehrt gilt das Gegenteil ebenso deutlich: Wenn in der Anzeige steht, dass die Bewerbung ohne Foto eingereicht werden soll, dann schickst du keins — dahinter steht meist ein bewusst anonymisiertes Verfahren, und ein Foto wäre dort ein Regelverstoß, kein Pluspunkt.

Merksatz: Der Arbeitgeber darf kein Foto fordern — aber wenn du eins beilegst, wird es gelesen. Ein starkes Foto ist ein Plus, ein schwaches ein Minus. Im Zweifel entscheidet die Qualität, nicht die Pflicht.

Größe, Format und Platzierung

Eine gesetzliche Größe gibt es nicht — mehrere Karriereportale sagen das ausdrücklich. Etabliert hat sich ein Richtwert, und der ist über die Portale hinweg erstaunlich einheitlich:

  • Format: 4,5 × 6 cm im Hochformat, also etwas größer als ein Passbild
  • Seitenverhältnis: 3:4 — daran kannst du dich auch beim Zuschneiden orientieren
  • Platzierung: oben rechts auf der ersten Seite, direkt neben oder über den persönlichen Daten
  • Bildausschnitt: Halbporträt („Headshot“) — Kopf und Schultern, der untere Bildrand liegt etwa auf Brusthöhe, über dem Kopf bleibt etwas Luft

Abweichungen sind verbreitet und kein Fehler: Für das Foto im Lebenslauf selbst nennen manche Ratgeber abweichend 4 × 6 oder 6 × 9 cm, das österreichische AMS rechnet mit 4,5 × 6,0 cm, andere mit 4,5 × 6,5 cm. (Nicht zu verwechseln mit dem Deckblatt-Richtwert 6,5 × 9 cm weiter unten — das ist eine andere Fläche.) Entscheidend ist, dass das Bild sauber ins Layout passt und den Text nicht verdrängt. Auch die linke obere Ecke ist möglich — im DACH-Raum wird sie ebenso genannt wie die rechte.

Deckblatt statt Lebenslauf: Wer ein Deckblatt nutzt, setzt das Foto dorthin. Dann hast du mehr Freiheit — ein verbreiteter Richtwert sind 6,5 × 9 cm, quadratische, halbseitige oder ganzseitige Bilder sind heute ebenfalls erlaubt. Wichtig ist die Regel dahinter: Das Foto steht genau einmal in der Bewerbung. Deckblatt oder Lebenslauf, nie beides. Ins Anschreiben kommt nie ein Bild.

Was ein gutes Bewerbungsfoto ausmacht

Ein Bewerbungsfoto ist kein Porträt-Kunstwerk und keine Modelaufnahme. Es soll professionell wirken und dich erkennbar zeigen — mehr nicht. Vier Dinge entscheiden darüber, und keines davon hat mit deinem Aussehen zu tun:

  • Hintergrund: ruhig, neutral, hell. Hellgrau, Grau, Weiß oder Beige funktionieren immer. Was ablenkt, stört: Bücherregale, Muster, private Wohnräume. Moderne Aufnahmen entstehen auch im Büro oder vor einer Fensterfront — dann bleibt der Hintergrund bewusst unscharf.
  • Licht: gleichmäßig und weich, ohne harte Schatten im Gesicht und ohne Farbstich. Direktes Deckenlicht oder ein Blitz frontal erzeugen genau das, was du nicht willst.
  • Kleidung: so, wie du zum Vorstellungsgespräch erscheinen würdest — orientiert am Dresscode der Zielbranche. In der Bank ist das Hemd mit Sakko, in der Agentur reicht ein gepflegtes Oberteil. Grelle Farben, wilde Muster, Kopfbedeckungen und auffällige Accessoires lenken ab.
  • Ausdruck und Haltung: Blick in die Kamera, Oberkörper leicht gedreht, Kopf frontal, ein angedeutetes Lächeln. Wichtig: Ein aufgesetztes Lächeln wirkt schlechter als gar keins. Wenn dir Lächeln vor der Kamera schwerfällt, lass mehrere Varianten machen und entscheide in Ruhe.

Dazu kommt die Aktualität. Das Foto sollte nicht älter als etwa ein Jahr sein — und vor allem: Du solltest darauf so aussehen wie später im Gespräch. Neue Frisur, neue Brille, Bart ab: Dann lohnt ein neues Bild, sonst entsteht im ersten Moment eine Irritation, die niemand braucht.

Porträt derselben Demo-Person vor einem neutralen grauen Hintergrund, Sakko über einem hellen Hemd, gleichmäßiges Studiolicht, Blick in die Kamera

Studio: neutraler Hintergrund, gleichmäßiges Licht, Halbporträt

Dieselbe Person als Handy-Selfie: T-Shirt, im Hintergrund ein privater Wohnraum mit Regal und Bett, schräger Aufnahmewinkel

Selfie: Wohnraum im Hintergrund, Freizeit-Shirt, schräger Winkel

Dieselbe Person im Urlaub: Sonnenbrille auf dem Kopf, offenes Hemd, im Hintergrund ein Stadtplatz mit Passanten

Urlaubsbild: Freizeitkontext erkennbar, Umgebung lenkt ab

Dieselbe Person bei schlechtem Licht: harte Schatten im Gesicht, gelber Farbstich, sichtbares Bildrauschen

Deckenlicht: harte Schatten, Farbstich, Bildrauschen

Vier Aufnahmen derselben Demo-Person im Format 3:4 · Demo-Daten

Was die Unterschiede ausmacht, ist also immer der Kontext, nicht die Person: Wo wurde fotografiert, welches Licht lag an, welcher Anlass ist an der Kleidung ablesbar, wie eng ist der Ausschnitt. Genau diese vier Punkte kannst du steuern — und deshalb lohnt sich der eine Termin, um den es im nächsten Abschnitt geht.

Beim Fotografen: Ablauf, Kosten und Nutzungsrechte

Der sicherste Weg zu einem brauchbaren Bewerbungsfoto ist ein Fotostudio, das genau darauf spezialisiert ist. Sag beim Termin, wofür du das Bild brauchst und in welche Branche du dich bewirbst — daraus ergeben sich Licht, Ausschnitt und Pose fast von selbst. Bring ein bis zwei Outfits mit: eines seriös, eines, in dem du dich besonders wohlfühlst. Ein Termin mit Umziehen dauert ungefähr eine Stunde, und es lohnt sich, mehrere Motive aufnehmen zu lassen. So hast du für unterschiedliche Bewerbungen eine Auswahl statt eines einzigen Bildes.

Was es kostet. Die großen Karriereportale nennen für ein professionelles Bewerbungsfoto übereinstimmend 50 bis 150 Euro — Stepstone und Karrierebibel geben beide diese Spanne an, abhängig von Studio, Dauer und Umfang der Nachbearbeitung. Nach unten und oben ist die Bandbreite größer, als eine einzelne Zahl vermuten lässt: Einfache Aufnahmen ohne große Beratung gibt es laut lebenslauf.de ab 20 bis 40 Euro, azubiyo nennt 20 bis 30 Euro; ein Shooting mit Styling und Retusche beginnt dagegen oft erst bei 100 Euro. In Österreich rechnet das AMS mit einem Einstieg ab etwa 50 Euro und 100 Euro und mehr für Zusatzleistungen, in der Schweiz nennt jobs.ch ab CHF 50.

Wenn du arbeitslos gemeldet bist, musst du die Kosten nicht zwingend selbst tragen: Die Agentur für Arbeit kann Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget übernehmen (§ 44 SGB III). Das ist eine Ermessensleistung — sprich vorher mit deiner Ansprechperson und stelle den Antrag, bevor du den Termin machst. Rechnungen im Nachhinein einzureichen, funktioniert in der Regel nicht.

Die Nutzungsrechte — der Punkt, den fast alle übersehen. Dass du auf dem Bild zu sehen bist, macht dich nicht zum Rechteinhaber: Das Urheberrecht am Foto liegt beim Fotografen (§ 72 UrhG). Was du bekommst, ist ein Nutzungsrecht, und dessen Umfang wird vereinbart (§ 31 UrhG). Für die Bewerbung selbst ist das unstrittig. Sobald du das Bild aber als Profilbild bei LinkedIn oder Xing, auf deiner eigenen Website oder in einer Unternehmensdarstellung verwenden willst, brauchst du dafür die ausdrückliche Erlaubnis. Kläre das vor dem Shooting und lass es dir schriftlich geben — im besten Fall ist ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht bereits im Preis enthalten. Frag außerdem nach der digitalen Datei in Druckauflösung: Ein Papierabzug allein nützt dir in einer Online-Bewerbung nichts.

Handyfoto und KI-Foto

Zwei Abkürzungen sind gerade populär, und beide verdienen eine ehrliche Antwort statt eines Reflexes.

Das Handyfoto. Hier widersprechen sich die Ratgeber offen. Stepstone hält es mit modernen Smartphone-Kameras für machbar und gibt Tipps dazu; lebenslauf.de rät ausdrücklich ab, wenn du nicht selbst fotografierst. Das AMS listet Vor- und Nachteile nebeneinander und schlägt vor, jemanden aus dem Umfeld mit guter Ausrüstung zu fragen. Einig sind sich alle nur in einem Punkt: Ein Selfie ist kein Bewerbungsfoto. Der ausgestreckte Arm erzeugt eine Verzerrung und einen Winkel, die man dem Bild ansieht. Wenn du es selbst versuchst, brauchst du deshalb: eine gute Kamera oder ein aktuelles Smartphone auf einem Stativ, gleichmäßiges Licht ohne harte Schatten, einen neutralen Hintergrund mit Abstand dahinter, Aufnahme auf Augenhöhe — und eine zweite Person, die auslöst.

Das KI-Foto. Anbieter versprechen professionelle Porträts aus ein paar hochgeladenen Selfies, in Minuten und für kleines Geld. Die Ratgeberlage dazu ist gespalten: Karrierebibel rät ab („Personaler wollen Sie sehen und nicht ein generiertes Idealbild“), lebenslauf.de hält spezialisierte Anbieter für eine vertretbare Alternative — widerspricht sich dabei allerdings im eigenen FAQ, in dem KI-Bilder als „nicht empfehlenswert“ stehen. Das AMS und karriere.at warnen unabhängig davon vor starker Nachbearbeitung, Beauty-Filtern und künstlichen Effekten.

Belastbarer als diese Meinungen ist eine Erhebung: In einem Online-Experiment der Hochschule Osnabrück (Uwe P. Kanning und Andrea L. Sander, 259 Teilnehmende, veröffentlicht im Personalmagazin 8/2026) wurde dieselbe Bewerbung in vier Varianten vorgelegt — ohne Foto, mit natürlichem Foto, mit leicht und mit stark per KI verändertem Foto. Ergebnis: Die veränderten Bilder schnitten durchgehend schlechter ab, bei der eingeschätzten Eignung ebenso wie bei der Wahrscheinlichkeit einer Einladung. Und das schon bei kleinen Eingriffen — ob stark oder leicht verändert, machte kaum einen Unterschied. Einschränkend gilt: Das ist ein Experiment mit einer fiktiven Bewerberin auf eine Traineestelle, kein Abbild des gesamten Arbeitsmarkts.

Die praktische Linie daraus ist kein Werkzeug-Verbot, sondern ein Maßstab: Entscheidend ist, ob du auf dem Bild noch du bist. Farben, Helligkeit und Kontrast anzupassen oder eine Hautunreinheit zu entfernen, ist unstrittig — das macht jedes Studio. Ein geglättetes, verschlanktes, „optimiertes“ Gesicht ist etwas anderes. Der Test ist einfach: Wenn du im Vorstellungsgespräch sichtbar anders aussiehst als auf dem Foto, hat das Bild dir nicht geholfen, sondern eine Erwartung erzeugt, die du im ersten Moment enttäuschst.

Bewerbungsfoto, Passfoto und LinkedIn-Foto

Drei Bilder, drei Zwecke — und regelmäßig verwechselt.

Das Passfoto ist kein Bewerbungsfoto. Ein biometrisches Passbild hat eine einzige Aufgabe: dich eindeutig identifizierbar zu machen. Deshalb ist alles daran genormt — Ausschnitt, Kopfgröße, neutraler Gesichtsausdruck, kein Lächeln. Genau das macht es als Bewerbungsfoto ungeeignet: Es zeigt ein Gesicht, aber keine Person. Automatenbilder scheiden aus demselben Grund aus; dazu kommt, dass Papierabzüge eingescannt werden müssen und dabei Qualität verlieren.

Das LinkedIn- oder Xing-Foto ist ein Grenzfall. Ein Profilbild darf ein Stück lockerer sein als ein Bewerbungsfoto — der Kontext ist Netzwerk, nicht Bewerbungsmappe. Trotzdem lohnt der Abgleich in beide Richtungen. Erstens: Personalverantwortliche schauen sich Profile an, spätestens in der engeren Auswahl. Wenn Bewerbungsfoto und Profilbild wie zwei verschiedene Menschen wirken, entsteht ein Störgefühl — beide sollten dieselbe Person in derselben Ernsthaftigkeit zeigen. Ein zweites Motiv aus derselben Aufnahmeserie löst das elegant. Zweitens: Ein vorhandenes Profilbild ist nicht automatisch als Bewerbungsfoto brauchbar. Prüfe Ausschnitt, Auflösung und Hintergrund — und die Nutzungsrechte, wenn das Bild von einem Fotografen stammt.

Datei, PDF und ATS

Wie das Foto technisch im Dokument landet, entscheidet mit darüber, wie es ankommt. Drei Regeln reichen:

  • Dateiformat und Auflösung: JPG oder PNG mit 300 dpi, ohne starke Komprimierung. Alles darunter franst im Druck aus und wirkt am Bildschirm weich.
  • Ausgabe als Text-PDF: Setze das Foto in den Lebenslauf und exportiere das Dokument als PDF. So bleiben Layout und Bildqualität erhalten, egal womit die Datei geöffnet wird.
  • Kein Bild-PDF: Ein eingescannter oder als Bild abgelegter Lebenslauf ist für ein Bewerbermanagement-System (ATS) leerer Text.

Damit ist auch die häufigste ATS-Sorge beantwortet. Das Foto selbst ist für die Software nur ein Bild — daraus wird nichts ausgelesen, und es „stört“ auch nicht. Problematisch wird es erst, wenn Informationen ins Bild wandern: Name, Kontaktdaten oder Berufsbezeichnung gehören als echter Text ins Dokument, nie als Teil einer Grafik. Wie du deinen Lebenslauf insgesamt maschinenlesbar hältst, steht im Ratgeber zum ATS-Lebenslauf.

Wann du besser ohne Foto bewirbst

Kein Foto ist besser als ein schlechtes — dieser Satz steht so oder ähnlich bei fast allen Portalen, und er ist der Kern dieser Sektion. Es gibt außerdem Fälle, in denen der Verzicht die schlicht richtige Entscheidung ist:

  • Die Ausschreibung bittet ausdrücklich um eine Bewerbung ohne Foto. Dann gilt das ohne Wenn und Aber — es steht dort mit Absicht.
  • Der Arbeitgeber fährt ein anonymisiertes Verfahren. Dabei entfallen Foto, Name, Adresse, Geburtsdatum und Angaben zu Alter, Geschlecht, Familienstand oder Herkunft; bewertet wird nur die Qualifikation. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat dafür 2010 ein bundesweites Modellprojekt gestartet, einzelne Arbeitgeber im öffentlichen Dienst arbeiten so. Flächendeckend ist das Verfahren nicht — wo es läuft, steht es in der Anzeige.
  • Du bewirbst dich im angelsächsischen Raum oder bei einem internationalen Konzern, dessen Prozess nach US-Standard läuft. Dort ist ein Foto unüblich und kann die Bewerbung sogar aus dem Verfahren nehmen.
  • Du hast schlicht kein professionelles Foto und im Moment keine Möglichkeit, eins machen zu lassen. Ein improvisiertes Bild kostet dich mehr, als das fehlende Bild dich kostet.
  • Du befürchtest Nachteile wegen deines Aussehens oder deiner Herkunft. Das ist ein legitimer Grund, den Karrierebibel ausdrücklich als solchen führt. Ohne Foto ist dein Erscheinungsbild zunächst kein Kriterium — die Entscheidung liegt allein bei dir, und niemand darf sie dir anlasten.

Beruhigend ist dabei ein Nebenergebnis der oben genannten Osnabrücker Untersuchung: Für die Auswahlentscheidungen brachte das Foto dort keinen Vorteil gegenüber einer Bewerbung ganz ohne Foto; das Fehlen des Bildes führte zu keiner nennenswerten Abwertung. Ein Beleg unter vielen und ein einzelnes Experiment — aber ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine Bewerbung ohne Foto kein Handicap ist, solange der Rest überzeugt.

Das ist kein Widerspruch zum Rest dieser Seite, sondern ihre Auflösung: Das Bewerbungsfoto ist eine soziale Erwartung, kein belegter Auswahlvorteil — deshalb ist ein gutes Foto die konventionelle Wahl und der Verzicht die legitime.

Wenn du unsicher bist, ob deine Unterlagen als Ganzes stimmig sind — Foto inklusive —, hilft ein Blick von außen: Wie ein guter Bewerbungscheck abläuft, steht im eigenen Ratgeber.

Foto-Spezifikationen auf einen Blick

12 Angaben von der Größe bis Österreich und Schweiz — zum Aufklappen

Die Schnell-Referenz. Wichtig vorweg: Für das Bewerbungsfoto gibt es keine gesetzliche Norm — die Werte hier sind der Richtwert, auf den sich die deutschen Karriereportale eingependelt haben.

Maße und Platzierung

AngabeWertHinweis
Format im Lebenslauf4,5 × 6 cm, hochkantRichtwert, keine Norm; Seitenverhältnis 3:4
Platzierungoben rechts, erste Seiteneben oder über den persönlichen Daten; oben links ist ebenfalls üblich
Deckblattca. 6,5 × 9 cmmehr Gestaltungsfreiheit; dann nicht zusätzlich im Lebenslauf
BildausschnittHalbporträt („Headshot“)Kopf und Schultern, unterer Rand etwa auf Brusthöhe
Anschreibenkein Fotodas Foto steht genau einmal in der Bewerbung

Datei und Druck

AngabeWertHinweis
DateiformatJPG oder PNGohne starke Komprimierung
Auflösung300 dpidarunter franst das Bild im Druck aus
DokumentText-PDFkein Scan, kein Bild-PDF — sonst liest kein ATS etwas
Aktualitäthöchstens etwa ein Jahrfrüher, wenn sich dein Aussehen verändert hat

Österreich und Schweiz

LandErwartungMaß und Besonderheit
Österreichüblich, keine Pflicht (Gleichbehandlungsgesetz)ca. 4,5 × 6,0 cm, oben rechts oder links (AMS)
Schweizstärkste Erwartung der drei Länderca. 4 × 5 cm, am Anfang des Lebenslaufs (jobs.ch)
DACH insgesamtein professionelles Foto passt für alle dreieinzelne Großunternehmen bitten ausdrücklich um Bewerbungen ohne Foto

Österreich und Schweiz: gleiche Praxis, andere Rechtsgrundlage

Im DACH-Raum ist die Lage ähnlich — aber nicht identisch, und die Unterschiede lohnen einen Blick.

Österreich. Auch hier ist das Bewerbungsfoto keine Pflicht; der Schutz kommt allerdings nicht aus dem AGG, sondern aus dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Üblich ist das Foto weiterhin, besonders dort, wo persönlicher Kontakt zum Beruf gehört. Das Arbeitsmarktservice (AMS) nennt als Größe circa 4,5 × 6,0 cm im Verhältnis 3:4, platziert oben rechts oder oben links in unmittelbarer Nähe der Kontaktdaten — dieselben Werte wie in Deutschland. Bei den Kosten rechnet das AMS mit einem Einstieg ab etwa 50 Euro, karriere.at nennt 70 bis 150 Euro. Zugleich beobachtet karriere.at, dass die Zahl der Bewerbungen ohne Foto zunimmt.

Schweiz. Hier ist die Erwartung am stärksten ausgeprägt. Die amtliche Broschüre von arbeit.swiss setzt „ein Lebenslauf mit Foto“ als Normalfall der E-Mail-Bewerbung an und führt das Foto in der Unterlagen-Checkliste als optionalen Punkt. jobs.ch nennt als Standardmaß ca. 4 × 5 cm, etwas größer ist erlaubt, und das Bild steht am Anfang des Lebenslaufs. Gleichzeitig gibt es auch in der Schweiz die Gegenbewegung: Einzelne Großunternehmen weisen ausdrücklich darauf hin, dass man sich ohne Foto bewerben kann, um Diskriminierung zu vermeiden. Ein professionelles Foto kostet dort ab etwa CHF 50.

Kurz: Wer sich innerhalb von DACH bewirbt, kann dasselbe professionelle Foto verwenden. Was sich unterscheidet, sind die Rechtsgrundlage und Nuancen im Maß — nicht die Anforderungen an das Bild.

Was das AGG kann — und was nicht

Der Rechtsteil verdient einen eigenen Abschnitt, weil er oft entweder zu stark oder zu schwach dargestellt wird.

Was das Gesetz sagt. Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern (§ 1 AGG). Bewerberinnen und Bewerber dürfen wegen dieser Merkmale nicht benachteiligt werden (§ 7 AGG), und ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen dieses Verbot ausgeschrieben werden (§ 11 AGG). Genau daraus folgt, dass ein Foto nicht gefordert werden darf und dass sein Fehlen dir nicht angelastet werden kann.

Was das Gesetz nicht kann. Es verhindert nicht, dass ein beigelegtes Foto einen Eindruck erzeugt — und es macht eine unfaire Vorauswahl nicht automatisch angreifbar. Das AGG erleichtert die Beweislage zwar deutlich: Wer Indizien beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen, dreht die Beweislast um; dann muss der Arbeitgeber zeigen, dass es andere Gründe gab (§ 22 AGG). Aber die Antidiskriminierungsstelle des Bundes formuliert die Hürde davor klar: Eine Absage trotz guter Eignung reicht als Indiz nicht aus, ebenso wenig eine pauschale Absage oder eine ausbleibende Einladung trotz erfüllter Anforderungen. Als Indizien gelten dagegen etwa widersprüchliche Absagegründe, Fragen nach geschützten Merkmalen im Gespräch oder eine Stellenanzeige, die selbst auf ein geschütztes Merkmal abstellt. Und selbst wenn ein Verstoß feststeht: Der Anspruch richtet sich auf eine Entschädigung in Geld — bei einer Nichteinstellung auf höchstens drei Monatsgehälter, sofern die Person auch bei fairer Auswahl nicht eingestellt worden wäre —, nie auf die Stelle selbst (§ 15 AGG). Ansprüche müssen zudem innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden.

Das ist keine schlechte Nachricht, sondern eine nüchterne. Für die Foto-Entscheidung heißt es: Du hast die Wahlfreiheit, und sie ist rechtlich abgesichert. Die Frage, ob du sie nutzt, bleibt eine Abwägung — deine. Wer sich beraten lassen möchte, findet bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine kostenlose Anlaufstelle.

Was nach der Absage mit dem Foto passiert

Diese Frage stellt sich fast niemand vor dem Absenden und fast jeder nach der dritten Absage: Wo liegt das Bild jetzt eigentlich? Eine Sonderregel für das Foto gibt es nicht — es ist Teil deiner Bewerbungsunterlagen und teilt deren Weg.

Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist existiert nicht. Weder die DSGVO noch das BDSG nennen für Bewerbungsdaten eine Frist; die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hält in ihren FAQ ausdrücklich fest, dass es weder festgelegte Aufbewahrungs- noch Löschfristen gibt. Es gilt die allgemeine Regel: Fällt der Zweck weg — und der Zweck war die Besetzung genau dieser Stelle —, sind die Daten zu löschen (Art. 17 DSGVO).

Warum trotzdem meist Monate vergehen. Wer sich benachteiligt sieht, kann eine Entschädigung nach dem AGG geltend machen. Dieser Anspruch ist innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Absage schriftlich geltend zu machen (§ 15 Abs. 4 AGG); danach bleiben drei Monate für eine Klage (§ 61b Abs. 1 ArbGG). In dieser Zeit kann das Unternehmen in die Lage kommen, sich verteidigen zu müssen — und dafür braucht es die Unterlagen. Aus zwei plus drei Monaten und einem Puffer für Postlaufzeiten entsteht die Faustregel, die Aufsichtsbehörden und arbeitsrechtliche Fachliteratur übereinstimmend nennen: rund sechs Monate nach der Absage; die Berliner Datenschutzbeauftragte spricht von höchstens sechs Monaten. Wichtig ist die Leserichtung: Das ist eine Obergrenze, kein Standard — und eine Ableitung, kein Gesetz.

In einen Bewerberpool kommst du nur mit deiner Einwilligung. Will ein Unternehmen deine Unterlagen für spätere Stellen behalten, endet mit der Absage die bisherige Rechtsgrundlage. Dafür braucht es eine ausdrückliche, informierte Einwilligung mit klarem Zweck und begrenzter Dauer — und die kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Papierbewerbungen. Einen verlässlichen Anspruch auf Rücksendung gibt es nicht; ein Amtsgericht hat sie ausdrücklich als Akt der Höflichkeit bezeichnet, nicht als Pflicht. Einfach im Papierkorb landen dürfen die Unterlagen aber ebenso wenig: Sie werden in der Regel zurückgeschickt oder datenschutzgerecht vernichtet. Praktisch heißt das für dich — keine Originalzeugnisse verschicken, und wenn Papier, dann mit frankiertem Rückumschlag.

Was du selbst tun kannst. Du kannst Auskunft verlangen, welche Daten zu dir gespeichert sind, woher sie stammen und wie lange sie bleiben sollen (Art. 15 DSGVO) — beantwortet wird das in der Regel innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Und du kannst die Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO). Machst du selbst keine AGG-Ansprüche geltend, entfällt der Grund für die längere Aufbewahrung; die Fachliteratur hält das Löschersuchen dann für vorrangig. Eine formlose Mail an die Adresse aus dem Impressum oder der Datenschutzerklärung genügt dafür.

Und wenn es klappt: Mit der Einstellung wandern die Unterlagen in die Personalakte — allerdings nur, was für das Arbeitsverhältnis wirklich gebraucht wird. Alles andere ist zurückzugeben oder zu löschen.

So macht es JACVault

So sieht derselbe Kopfbereich mit und ohne Foto aus — ohne Foto bleibt kein Rahmen und kein reservierter Platz zurück:

Kopfbereich eines mit JACVault gerenderten Lebenslaufs: Name und Berufsbezeichnung links, darunter die persönlichen Daten in zwei Spalten, das Bewerbungsfoto im Hochformat oben rechts

Mit Foto: klassisch oben rechts, neben den persönlichen Daten

Derselbe Kopfbereich ohne Foto: Name, Berufsbezeichnung und persönliche Daten stehen an derselben Stelle, rechts daneben bleibt kein leerer Rahmen und kein reservierter Platz

Ohne Foto: derselbe Kopfbereich, kein Loch und kein Platzhalter

Gerendert mit JACVault · Vorlage „DACH-Klassik“ · Demo-Daten

Wenn du in deinem Profil ein Foto hochlädst, schneidet JACVault es automatisch auf das klassische Verhältnis 3:4 zu — also genau auf die 4,5 × 6 cm, um die es auf dieser Seite geht — und legt es mit 300 dpi ins Dokument. Ob das Foto überhaupt erscheint, entscheidest du pro Layout: Die Platzierung ist eine Einstellung, und „kein Foto“ ist eine der Optionen. Ohne Foto bleibt der Kopfbereich vollständig — kein leerer Rahmen, kein reservierter Platz. Und wenn dieselbe Bewerbung in den US-Markt geht, fällt das Foto automatisch weg. Deine erste Bewerbung ist kostenlos.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft: siehe Datum oben.

Häufige Fragen

Ist ein Bewerbungsfoto Pflicht?

Nein. Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darf ein Arbeitgeber kein Foto verlangen, und eine Bewerbung ohne Foto ist vollständig. In der Praxis legen die meisten Bewerber trotzdem eins bei, weil es in Deutschland weiterhin erwartet wird — vor allem in kleineren Betrieben und Familienunternehmen. Steht in der Stellenanzeige ausdrücklich „ohne Foto“, schickst du keins.

Wie groß muss ein Bewerbungsfoto sein?

Es gibt keine gesetzliche Norm. Als Standard hat sich 4,5 × 6 cm im Hochformat etabliert — etwas größer als ein Passbild, im Seitenverhältnis 3:4. Auf einem Deckblatt darfst du freier gestalten, ein verbreiteter Richtwert dort sind 6,5 × 9 cm. Digital gilt: 300 dpi, JPG oder PNG, ohne starke Komprimierung.

Was kostet ein Bewerbungsfoto?

Die großen Karriereportale nennen für ein professionelles Bewerbungsfoto 50 bis 150 Euro, je nach Studio und Leistungsumfang. Einfache Aufnahmen ohne Beratung und Retusche gibt es teils ab 20 bis 40 Euro, ein Shooting mit Styling und Nachbearbeitung liegt oft bei 100 Euro und darüber. Wer arbeitslos gemeldet ist, kann Bewerbungskosten unter Umständen über das Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit erstattet bekommen — das muss vorher beantragt werden.

Wohin kommt das Bewerbungsfoto im Lebenslauf?

Klassisch oben rechts auf der ersten Seite, direkt neben oder über den persönlichen Daten. Nutzt du ein Deckblatt, steht das Foto dort — und dann nicht zusätzlich im Lebenslauf. Ins Anschreiben gehört nie ein Foto: Es steht genau einmal in der Bewerbung.

Darf ich ein KI-generiertes Bewerbungsfoto verwenden?

Verboten ist es nicht, aber es gibt einen belegten Haken. In einem Online-Experiment der Hochschule Osnabrück mit 259 Teilnehmenden (veröffentlicht im Personalmagazin 8/2026) wurde dieselbe Bewerbung mit natürlichem und mit per KI verändertem Foto bewertet: Die veränderten Bilder schnitten durchgehend schlechter ab — schon bei kleinen Eingriffen. Die Grenze verläuft bei der Wiedererkennbarkeit: Wenn du im Vorstellungsgespräch anders aussiehst als auf dem Bild, arbeitet das Foto gegen dich.

Kann ich mein LinkedIn-Foto als Bewerbungsfoto nehmen?

Nur, wenn es die Anforderungen an ein Bewerbungsfoto erfüllt — professionelle Aufnahme, ruhiger Hintergrund, passender Ausschnitt, ausreichende Auflösung. Umgekehrt lohnt der Abgleich: Personalverantwortliche schauen sich Profile an, und beide Bilder sollten dieselbe Person zeigen. Achte auf die Nutzungsrechte: Für die Verwendung als Profilbild brauchst du die Erlaubnis des Fotografen.

Ist ein Selfie oder Handyfoto okay?

Ein Selfie nicht — darin sind sich alle Ratgeber einig. Beim Handyfoto gehen die Meinungen auseinander: Stepstone hält es mit modernen Smartphone-Kameras für machbar, lebenslauf.de rät ohne Fotografie-Erfahrung ab. Was bleibt, sind die Bedingungen: Stativ oder ruhige Hand, gleichmäßiges Licht, neutraler Hintergrund, Aufnahme auf Augenhöhe — und jemand, der auslöst.